Psychotherapie Maren Heuvelmann

Psychotherapie Maren Heuvelmann

Leistungen & Kosten

Gesetzlich Versicherte

Die Praxis verfügt über eine Kassenzulassung, daher werden die Kosten für die Behandlung mit Schwerpunkt Verhaltenstherapie als zugelassenem Verfahren durch die gesetzlichen Krankenkassen nach Durchführung der probatorischen Stunden auf Antrag übernommen.

Private Krankenversicherung/Beihilfe

Für die Übernahme der Kosten für eine Psychotherapie sind bei der Beihilfe und den privaten Krankenversicherungen Anträge an die Kostenstellen notwendig, welche nach Durchführung der fünf probatorischen Sitzungen eingereicht werden müssten. Fordern Sie daher frühzeitig die Formulare bei der privaten Krankenversicherung/Beihilfestelle an und informieren Sie sich bei ihrer Krankenversicherung, wieviele Therapiestunden diese im Jahr übernehmen.

Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Leistungen

im Überblick

Erstgespräche

Ein Erstgespräch dient zur ersten Abklärung der vorliegenden Symptome und der Therapienotwendigkeit. Gegebenenfalls können passendere Hilfsmaßnahmen empfohlen werden und das weitere Vorgehen besprochen werden. Erstgespräche werden von den Krankenkassen vollständig übernommen.

Probatorische Sitzungen

Wenn eine Störung von Krankheitswert festgestellt wurde oder der Verdacht auf eine solche besteht, können gemeinsame Probatorische Sitzungen vereinbart werden. Dies dient einer weiteren Abklärung der Symptomatik und der Diagnostik. Außerdem können Patient und Therapeut für sich herausfinden, ob eine Therapie in diesem Setting durchgeführt werden kann. Die Probatorischen Stunden sind nicht bewilligungspflichtig und werden von der Krankenkasse übernommen.

Einzeltherapie

Psychotherapeutische Einzelgespräche können dann indiziert sein, wenn psychische Symptome mit „Krankheitswert“ vorliegen und eine Diagnose nach ICD-10 vergeben werden kann.